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Einlagen für Sicherheitsschuhe: Was Sie und Ihr Arbeitgeber wissen sollten

Kristof Eilersam
7 Min. Lesezeit

Zuletzt aktualisiert am

Wer im Beruf Sicherheitsschuhe tragen muss und orthopädische Einlagen braucht, kann nicht einfach die Alltagseinlage in den Arbeitsschuh legen. Nach der DGUV Regel 112-191 sind nur Einlagen zulässig, die zusammen mit dem jeweiligen Schuhmodell geprüft und zertifiziert wurden – sonst kann die Schutzwirkung des Schuhs nicht mehr bestätigt werden. Die Kosten tragen je nach Situation zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder der Arbeitgeber.

Ob im Lager, auf der Baustelle, in der Werkstatt oder in der Produktion: In vielen Betrieben rund um Oldenburg und im Ammerland gehören Sicherheitsschuhe zum Arbeitsalltag. Wer dort acht Stunden oder länger auf den Beinen ist und gleichzeitig Fußbeschwerden hat, spürt schnell, wie wichtig eine gute Versorgung ist. Doch gerade bei Sicherheitsschuhen gibt es besondere Regeln, die viele Beschäftigte – und auch viele Betriebe – nicht kennen.

Warum nicht einfach die eigene Einlage?

Sicherheitsschuhe sind persönliche Schutzausrüstung. Sie werden als Gesamtsystem geprüft: Zehenschutzkappe, Sohle, Dämpfung und gegebenenfalls Durchtrittschutz müssen im Zusammenspiel bestimmte Anforderungen erfüllen. Wird eine beliebige Einlage eingelegt, verändert sich dieses System – etwa der Platz im Zehenbereich oder die Lage des Fußes im Schuh.

Die DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ legt deshalb fest: Orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen sind nur zulässig, wenn sie zusammen mit dem jeweiligen Schuhmodell geprüft und zertifiziert wurden. Einlage und Schuh gehören also zusammen. Wird eine nicht zertifizierte Einlage verwendet, kann die Schutzwirkung des Schuhs nicht mehr bestätigt werden.

Welche Einlagen kommen infrage?

Die Hersteller von Sicherheitsschuhen geben vor, welche Einlagensysteme für ihre Schuhmodelle zertifiziert sind. Innerhalb dieses Rahmens wird die Einlage individuell an Ihren Fuß angepasst – zum Beispiel mit Stützung des Längsgewölbes, Entlastung im Vorfuß oder weicher Bettung im Fersenbereich.

Für Sie bedeutet das:

  • Die Einlage muss zu Ihrem konkreten Sicherheitsschuhmodell passen.
  • Wechseln Sie das Schuhmodell, muss geprüft werden, ob die Einlage auch dafür zugelassen ist.
  • Ihre Alltagseinlage können Sie im Sicherheitsschuh in der Regel nicht verwenden.

Welche Schuhmodelle und Einlagensysteme zusammen zertifiziert sind, prüfen wir im Einzelfall. Einen Überblick über unsere Einlagenversorgung finden Sie auf der Seite Einlagen.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Frage nach den Kosten ist bei Sicherheitsschuhen etwas komplizierter als bei Alltagseinlagen, denn Sicherheitsschuhe gehören zur beruflichen Schutzausrüstung. Die gesetzliche Krankenkasse ist hierfür in der Regel nicht der richtige Ansprechpartner. Typischerweise kommen folgende Kostenträger infrage:

  • Deutsche Rentenversicherung: Sind orthopädische Einlagen im Sicherheitsschuh nötig, damit Sie Ihren Beruf weiter ausüben können, kann dies eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sein. Voraussetzung ist, dass die versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt sind.
  • Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse: Sind die Beschwerden Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, kann die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein.
  • Arbeitgeber: Der Arbeitgeber stellt die vorgeschriebene Schutzausrüstung bereit. Je nach Situation und betrieblicher Regelung beteiligt er sich an den Kosten oder übernimmt sie.

Welcher Kostenträger in Ihrem Fall zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wichtig: Klären Sie die Kostenübernahme möglichst vor der Versorgung und stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Kostenträger. Grundlage ist in der Regel eine ärztliche Verordnung. Wir helfen Ihnen gern dabei, die nötigen Unterlagen zusammenzustellen – sprechen Sie uns an.

So läuft die Versorgung ab

  1. Beratung: Wir besprechen Ihre Beschwerden, Ihre Tätigkeit und Ihr Sicherheitsschuhmodell. Bringen Sie Ihre Arbeitsschuhe und, falls vorhanden, Ihre Verordnung mit.
  2. Digitaler 3D-Fußscan mit Fußdruckanalyse: Wir erfassen Ihre Fußform digital und analysieren den Fußdruck – in allen vier Filialen: Osternburg, Ofenerdiek, Tweelbäke und Wiefelstede. Bei Bedarf ergänzen wir eine Gangbildanalyse.
  3. Fertigung: Die Einlage wird in unserer eigenen Werkstatt in der Bremer Heerstraße 80 in Oldenburg nach den Vorgaben des zertifizierten Systems angefertigt.
  4. Anprobe: Wir prüfen den Sitz im Sicherheitsschuh und passen bei Bedarf an.

Welche Filiale in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes liegt, sehen Sie in der Standortübersicht.

Für Arbeitgeber und Betriebe

Gesunde Füße sind für viele Tätigkeiten eine Grundvoraussetzung. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die eingesetzte Schutzausrüstung den Vorschriften entspricht – dazu gehören auch orthopädisch angepasste Sicherheitsschuhe.

Wir unterstützen Betriebe in Oldenburg, Wiefelstede und Umgebung zum Beispiel bei:

  • der Beratung von Beschäftigten, die orthopädische Einlagen im Sicherheitsschuh benötigen
  • Fragen zur Zulässigkeit von Einlagen in bestimmten Schuhmodellen
  • dem Ablauf der Versorgung und der Abstimmung mit Kostenträgern

Sie möchten die Versorgung für mehrere Mitarbeitende organisieren oder haben Fragen zu Ihren Sicherheitsschuhen? Sprechen Sie uns für Ihre Belegschaft an – wir finden gemeinsam einen passenden Ablauf.

Tipps für den Arbeitsalltag

  • Einlage und Schuh als Einheit behandeln: Tauschen Sie die Einlage nicht zwischen verschiedenen Schuhmodellen.
  • Verschleiß prüfen: Arbeitsschuhe und Einlagen werden stark beansprucht. Lassen Sie beides regelmäßig kontrollieren.
  • Trocknen lassen: Nehmen Sie die Einlagen nach der Schicht heraus, damit Schuh und Einlage trocknen können.
  • Beschwerden ernst nehmen: Neue Schmerzen oder Druckstellen sollten Sie ärztlich abklären lassen.

Allgemeine Informationen zu Kosten und Rezept für Alltagseinlagen finden Sie im Ratgeber Orthopädische Einlagen: wann nötig, was sie kosten.

Jetzt beraten lassen

Sie tragen im Beruf Sicherheitsschuhe und brauchen Einlagen? Wir beraten Sie in Osternburg, Ofenerdiek, Tweelbäke und Wiefelstede.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die Vorgaben des Schuhherstellers, die geltenden DGUV-Regeln und die Entscheidung des zuständigen Kostenträgers.

Quellen: DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

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