Pflegehilfsmittel-Pauschale: 42 € monatlich beantragen
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause oder in einer ambulanten Wohnform versorgt werden, haben gemäß § 40 Absatz 2 SGB XI Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat (Stand 2025). Beantragt wird die Leistung formlos bei der Pflegekasse; ein ärztliches Rezept ist nicht erforderlich.
Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wissen gar nicht, dass ihnen monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zustehen – einfach so, ohne Rezept, ohne aufwendigen Antrag. Gerade in der täglichen Pflege zu Hause sind Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Schutzkleidung Verbrauchsmaterial, das sich schnell summiert. Die Pflegehilfsmittel-Pauschale ist eine einfache und oft unterschätzte Leistung der Pflegeversicherung. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles darüber – von der Berechtigung bis zur unkomplizierten Lieferung durch unseren Partner Sanibox.
Wer hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittel-Pauschale?
Der Anspruch auf die monatliche Pauschale von bis zu 42 € besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5: Alle Pflegegrade berechtigen zur Leistung – auch der Pflegegrad 1.
- Häusliche Pflege: Die pflegebedürftige Person wird zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer ambulant betreuten Wohnform gepflegt. Wer in einem vollstationären Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch, da dort die Einrichtung für die Versorgung verantwortlich ist.
- Gesetzliche Pflegeversicherung: Der Anspruch gilt für alle gesetzlich Pflegeversicherten.
Ein ärztliches Rezept ist ausdrücklich nicht erforderlich. Die Beantragung erfolgt formlos direkt bei der Pflegekasse.
Welche Produkte sind in der Pflegebox enthalten?
Die 42 Euro können für anerkannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch eingesetzt werden. Das sind:
Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe aus Nitril oder Latex sind der Klassiker in jeder Pflegebox. Sie schützen sowohl die pflegende Person als auch den Pflegebedürftigen vor der Übertragung von Keimen und sind bei nahezu allen pflegerischen Tätigkeiten unverzichtbar.
Mundschutz / FFP2-Masken
Chirurgische Masken und FFP2-Masken schützen bei der körpernahen Pflege, bei Atemwegserkrankungen in der häuslichen Umgebung oder bei besonderen Hygieneanforderungen.
Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
Einmal-Bettschutzeinlagen (auch „Krankenunterlagen") schützen Matratzen und Bettwäsche bei pflegebedingten Ausscheidungen. Sie sind saugstark, hautneutral und in verschiedenen Größen erhältlich.
Händedesinfektion
Alkoholbasierte Händedesinfektionsmittel sind ein unverzichtbarer Bestandteil hygienisch sicherer häuslicher Pflege.
Flächendesinfektion
Zur Reinigung und Desinfektion von Pflegeutensilien, Oberflächen und Sanitäranlagen.
Einweg-Schutzbekleidung
Einwegschürzen und -kittel schützen die Kleidung pflegender Angehöriger bei der Körperpflege.
Fingerlinge
Fingerlinge aus Latex oder Nitril eignen sich für kleinere pflegerische Handgriffe, bei denen Vollhandschuhe unnötig wären.
So beantragen Sie die Pauschale – Schritt für Schritt
Die Beantragung der Pflegehilfsmittel-Pauschale ist unkomplizierter als viele denken:
Schritt 1: Stellen Sie sicher, dass ein Pflegegrad (1–5) anerkannt ist. Ohne Pflegegrad kein Anspruch.
Schritt 2: Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Das ist in der Regel die Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Ein formloser Brief oder ein kurzes Telefonat reichen aus – Sie müssen keinen speziellen Antrag ausfüllen.
Schritt 3: Wählen Sie einen anerkannten Anbieter für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Wir arbeiten hier mit unserem Partner Sanibox zusammen: Sanibox kennt alle Formalitäten, übernimmt die Kommunikation mit der Pflegekasse und liefert Ihnen die Pflegebox monatlich direkt nach Hause – ohne Vorleistung Ihrerseits.
Schritt 4: Sie erhalten Ihre Pflegebox monatlich. Das Budget von 42 € wird direkt zwischen dem Lieferanten und der Pflegekasse abgerechnet. Zuzahlungen fallen für Sie nicht an.
Das war es. Kein Rezept, keine komplizierte Antragstellung, keine Vorleistung.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch vs. technische Pflegehilfsmittel
Nicht alle Pflegehilfsmittel fallen unter die 42-€-Pauschale. Ein häufiger Irrtum ist die Verwechslung mit technischen Pflegehilfsmitteln:
| Kategorie | Beispiele | Finanzierung |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen (Einmal), Mundschutz | 42 €/Monat nach § 40 Abs. 2 SGB XI, kein Rezept nötig |
| Technische Pflegehilfsmittel | Pflegebett, Rollstuhl, Pflegelifter, Badewannenlift | Leihweise über Pflegekasse, ggf. Eigenanteil |
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kategorie für Ihr Hilfsmittel gilt – wir klären das für Sie.
Häufige Fehler & Tipps zur richtigen Auswahl
Ungenutztes Budget verfällt: Die 42 € können nicht auf den Folgemonat übertragen werden. Auch eine rückwirkende Erstattung für bereits selbst gekaufte Produkte ist in der Regel nicht möglich – holen Sie sich deshalb Ihre Pflegebox jeden Monat ab.
Lieferant wechseln ist möglich: Sie sind an keinen Anbieter gebunden. Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Lieferanten unzufrieden sind, können Sie jederzeit zu unserem Partner Sanibox wechseln – der gesamte Wechselprozess wird für Sie übernommen.
Mehrere Pflegepersonen – ein Anspruch: Der Anspruch gilt für die pflegebedürftige Person, nicht pro pflegender Person. Es gibt also nur ein Budget von 42 €, egal wie viele Personen an der häuslichen Pflege beteiligt sind.
Produktqualität beachten: Günstige Einmalhandschuhe aus fragwürdigen Quellen können bei häufigem Gebrauch reißen oder Allergien auslösen. Unser Partner Sanibox verwendet ausschließlich zertifizierte Produkte mit Medizinproduktzulassung.
Vorsicht vor unseriösen Anbietern
Leider gibt es im Markt für Pflegehilfsmittel auch schwarze Schafe. Die Verbraucherzentrale NRW warnt regelmäßig vor folgenden Praktiken:
- Unangekündigte Telefonanrufe: Seriöse Anbieter rufen Sie nicht unaufgefordert an, um Pflegeboxen zu „verkaufen". Wenn jemand am Telefon behauptet, Sie hätten Anspruch auf eine kostenlose Pflegebox, und dafür Ihre Versicherungsdaten benötigt, legen Sie auf.
- Überhöhte Boxinhalte: Manche Anbieter füllen die Box mit preisgünstigen Massenprodukten auf, die den 42 €-Wert bei weitem nicht erreichen. Verlangen Sie eine transparente Aufstellung.
- Automatische Abo-Fallen: Prüfen Sie Verträge sorgfältig auf Kündigungsfristen und automatische Verlängerungen.
Unser Partner Sanibox übernimmt die monatliche Lieferung – und mit Sanitätshaus Wiggers haben Sie zusätzlich einen etablierten Ansprechpartner vor Ort in Oldenburg: Sie wissen, wo wir sitzen, können persönlich vorbeikommen und kennen unsere Fachkräfte mit Namen. Das ist ein Unterschied zu anonymen Online-Anbietern.
So einfach bekommen Sie Ihre Pflegebox über unseren Partner Sanibox
Wenn Sie sich für die monatliche Pflegebox unseres Partners Sanibox entscheiden, werden folgende Schritte für Sie übernommen:
- Wir klären, ob Ihr Pflegegrad und Ihre häusliche Versorgungssituation den Anspruch erfüllen.
- Wir erledigen die Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse – Sie müssen nichts selbst einreichen.
- Sie wählen aus unserem Sortiment die Produkte aus, die Sie monatlich benötigen – passgenau zusammengestellt, keine Einheitslösung.
- Die Box wird monatlich zu Ihnen nach Hause geliefert – pünktlich und zuverlässig.
Für eine persönliche Beratung besuchen Sie uns in einer unserer vier Filialen:
- Osternburg – Bremer Heerstraße 80, Oldenburg
- Ofenerdiek – Oldenburg
- Tweelbäke – Oldenburg
- Wiefelstede – Ammerland
Wir sind auch für pflegende Angehörige aus Delmenhorst, Bad Zwischenahn, Westerstede, Wiefelstede und der gesamten Region Weser-Ems Ihr Ansprechpartner.
Ihr nächster Schritt
Lassen Sie sich Ihre Pflegebox monatlich liefern – unser Partner Sanibox übernimmt den Antrag und die Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie.
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Fachlich geprüft am: 15. Mai 2025
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegeberater. Bei spezifischen Fragen zu Ihrem Pflegegrad oder Ihrem Versicherungsvertrag wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse.
Quellen: § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen), GKV-Spitzenverband – Informationen zu Pflegehilfsmitteln, Verbraucherzentrale NRW – Warnung vor unseriösen Pflegebox-Anbietern, Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – Pflegeleistungen im Überblick (bundesgesundheitsministerium.de).
