Reisen mit Hilfsmitteln: Was Rollator- & Rollstuhl-Nutzer wissen müssen

Kristof Eilersam
6 Min. Lesezeit
Reisen mit Rollator, Rollstuhl oder Elektrogerät erfordert etwas Vorbereitung – ist aber mit der richtigen Planung problemlos möglich. Die wichtigsten Punkte: Hilfsmittel und Akkus rechtzeitig bei der Airline anmelden, Transportschäden durch robuste Reisetaschen minimieren und im Ausland den Versicherungsschutz für Hilfsmittel klären.

Urlaub macht Freude – und Mobilität sollte dabei keine Grenze sein. Ob mit Rollator an der Nordsee, mit Rollstuhl in Amsterdam oder mit elektrischem Mobilitätsgerät durch das Oldenburger Ammerland: Wer gut vorbereitet ist, genießt seine Reise entspannter. Dieser Ratgeber fasst das Wichtigste zusammen.

Mit dem Rollator reisen

Im Zug (Deutsche Bahn)

Die Deutsche Bahn bietet für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen eine Vielzahl von Services an: Einstiegshilfen an vielen Bahnhöfen, reservierbare Rollstuhl- und Rollatorstellplätze sowie den Mobilitätsservice, der telefonisch gebucht werden kann.

Tipps:

  • Buchen Sie Ihren Sitzplatz in der Nähe einer Tür, um den Einstieg zu erleichtern.
  • Falten Sie den Rollator beim Einsteigen und stellen Sie ihn gesichert ab – Rollatoren dürfen nicht ungesichert im Gang stehen.
  • Beim ICE gibt es spezielle Mehrzweckabteile, die auch für Rollatoren geeignet sind.

Im Flugzeug

Rollatoren werden in aller Regel als Sondergepäck kostenlos mitgenommen – allerdings müssen sie im Frachtraum verstaut werden. Am Flughafen kann man den Rollator bis zur Gangway nutzen und bekommt ihn nach der Landung am Flugzeug zurück.

Tipps:

  • Melden Sie den Rollator beim Buchen oder spätestens 48 Stunden vor Abflug bei der Airline an.
  • Beschriften Sie Ihren Rollator mit Name, Adresse und Flugnummer.
  • Sichern Sie alle losen Teile (Beutel, Tabletts) – diese können im Frachtraum herunterfallen.
  • Leichtgewicht-Rollatoren (unter 8 kg) lassen sich oft auch als Handgepäck im Überkopffach verstauen – vorab bei der Airline anfragen.

Mit dem Rollstuhl reisen

Manuelle Rollstühle

Manuelle Rollstühle werden wie Rollatoren als Sondergepäck befördert. Da sie größer und schwerer sind, ist hier die Vorbereitung besonders wichtig.

Tipps:

  • Entfernen Sie alle abnehmbaren Teile (Fußrasten, Armlehnen, Kissen) und verstauen Sie diese separat.
  • Nehmen Sie eine Transporttasche oder hüllen Sie den Rollstuhl in Luftpolsterfolie, um Beschädigungen zu minimieren.
  • Fotografieren Sie den Zustand des Rollstuhls vor der Aufgabe als Beweisfoto.
  • Schäden durch Airlines müssen umgehend am Flughafen gemeldet werden (Schadensprotokoll).

Elektro-Rollstühle

Elektro-Rollstühle mit Lithium-Ionen-Akkus unterliegen strengen Luftfahrtvorschriften (IATA Dangerous Goods Regulations). Jede Airline hat leicht unterschiedliche Regeln – manche erlauben bestimmte Akkugrößen im Frachtraum, andere nicht.

Wichtig:

  • Schriftliche Genehmigung der Airline vor dem Buchen einholen.
  • Akku-Spezifikation (Wattstunden) vorlegen – Akkus über 300 Wh werden von vielen Airlines abgelehnt.
  • Einige Flughäfen bieten Leih-Rollstühle für die Reise durch das Terminal an, wenn der eigene Rollstuhl aufgegeben wird.

Mit dem Mini Crosser und Elektromobilen reisen

Sanitätshaus Wiggers ist Deutschland-Vertretung des Mini Crosser – des geländegängigen Elektromobils für aktive Seniorinnen und Senioren. Für Reisen mit dem Mini Crosser gilt:

  • Im Inland ist der Mini Crosser auf vielen Reiserouten nutzbar – besonders für Kurztrips ins Ammerland oder an die Nordseeküste.
  • Für den Transport mit dem Pkw gibt es spezielle Verladerampen; der Mini Crosser passt in viele Transporter.
  • Im Ausland können Akkubestimmungen variieren. Sprechen Sie uns vor Ihrer Reise an – wir beraten Sie zur besten Lösung.

Urlaub mit Pflegebedarf: Was Sie vorab klären sollten

Wenn Sie pflegebedürftig sind oder Angehörige mit Pflegebedarf begleiten, gilt es einige zusätzliche Punkte zu beachten:

  • Hilfsmittelversorgung am Urlaubsort: Für kurzfristige Versorgungen (z. B. Rollator-Ersatz bei Defekt im Urlaub) können lokale Sanitätshäuser kontaktiert werden. Im EU-Ausland gelten die gleichen GKV-Regeln wie in Deutschland.
  • Verbrauchsmaterial einpacken: Kompressionsstrümpfe und Pflegehilfsmittel in ausreichender Menge mitnehmen – im Ausland sind diese nicht immer in gleicher Qualität verfügbar.
  • Krankenversicherungsschutz: Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt im EU-Ausland. Für Fernreisen ist eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert, die auch den Rücktransport mit Hilfsmitteln abdeckt.

Gut vorbereitet in den Urlaub

Lassen Sie Ihr Hilfsmittel vor der Reise bei uns auf Sicherheit und Funktion prüfen – und informieren Sie sich bei uns über Zubehör für den Urlaub (Reisebeutel, Transportschutz, Ersatzteile).

Servicetermin vor Urlaubsantritt vereinbaren

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Reiseberatung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline rechtzeitig über aktuelle Vorschriften.

Quellen: Deutsche Bahn Mobilitätsservice (bahn.de), IATA Dangerous Goods Regulations, Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), § 33 SGB V.

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